Vorübergehende Verwahrung
Importieren Sie Nicht-Unionsware, muss diese in ein Zollverfahren überführt oder wieder ausgeführt werden. Ist noch nicht bekannt in welches Zollverfahren die Ware überführt werden soll, übernehmen wir gerne die vorübergehende Verwahrung für Sie. Soll beispielsweise ein Importcontainer nicht unmittelbar bei Ankunft im Hamburger Hafen verzollt werden, ist ein Verwahrerwechsel notwendig, um die Ware umzufahren.